gesendet im StadtRadio Göttingen amt 29. September 2005
Ein guter Bekannter von mir verstarb vor wenigen Wochen ganz plötzlich und unerwartet.
Niemand dachte an diesem Abend an den Tod.
Vielleicht haben Sie ja in Ihrer Familie oder im Freundeskreis Ähnliches erlebt.
Was geschieht eigentlich nach dem Tod?
Das ist eine oft gestellte Frage.
Nun wenn man Kardinal Meissners Äußerung auf dem Weltjugendtag in Köln glauben darf, dann ist zumindest Papst Johannes Paul II im Himmel. Er war ein guter Mensch.
Wenn gute Menschen in den Himmel kommen, was passiert dann aber mit den schlechten Menschen?
Kommen sie wirklich alle in die Hölle? Ist es in der Hölle wirklich heiß?
Gibt es tatsächlich die Zigarettenpause in der Hölle, die in Witzen erwähnt wird?
Martin Luther hat das hebräische Wort Scheol mit Hölle übersetzt und dies steht für das menschliche Grab. In Prediger 9:5, 10 (Luther, 1905) heißt es auszugsweise: „Die Toten aber wissen nichts, … denn in der Hölle, da du hinfährest, ist weder Werk, Kunst, Vernunft, noch Weisheit“.
Von einem Ort der Qual ist hier also nicht die Rede.
Was versteht man aber unter dem Begriff Fegefeuer? Es ist der Ort oder Zustand der Seelen, die geläutert werden von ihren Sünden. Nachdem sie geläutert worden sind, kommen sie gemäß der katholischen Lehre in den Himmel.
Anfang des 16 Jahrhunderts musste man Ablässe bezahlen, um einen nahestehenden Menschen aus dem Fegefeuer zu befreien, damit seine Seele in den Himmel kommt.
Der Dominikaner Tetzel reiste umher und prägte den Satz: „ … denn sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.“
Von diesen Geldern wurde allerdings u.a. der Bau von Klöstern, Krankenhäusern, einer Elbbrücke und sogar die Peterskirche in Rom finanziert.
Martin Luther prangerte dieses Verhalten der katholischen Kirche an. Für ihn hatte das Bezahlen des Ablasses keinen Wert.
Gibt es die unsterbliche Seele aber wirklich?
Was ist die unsterbliche Seele?
Ist es wirklich ein Teil von einem Menschen, der beim Tod in den Himmel geht?
Öffnen nicht deshalb einige das Fenster nach dem Tod, damit die Seele entweichen kann?
Allerdings sagte schon der Pathologe Prof. Rudolf Virchow, er habe schon viele Leichen seziert, aber er habe nie eine Seele entdeckt.
Der Glaube an eine unsterbliche Seele ist nicht neu.
Die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele war schon in Babylon bekannt. Babylon wird als der Geburtsort der Lehre bezeichnet.
Auch die Ägypter glaubten an ein Weiterleben nach dem Tod. Sie gaben ihren Königen nicht nur Essen, sondern auch lebende Sklaven mit in das Grab. Die Sklaven wurden eingemauert, damit sie dem Toten dienen könnten.
Auf ägyptischen Holzsärgen wurden sogar Landkarten und Augen gemalt, um Verstorbene zu leiten.
Werkzeuge und persönliche Wertgegenstände wie Schmuck wurden dem Toten mitgegeben.
Man nahm an, die Toten würden sich in einem künftigen Leben darüber freuen.
Leider haben sich nicht nur die Archäologen, sondern auch die Grabräuber über diese Wertgegenstände gefreut.
Auch in der alten chinesischen Mythologie kannte man den Glauben an ein Weiterleben nach dem Tod.
Man stellte sich die Ahnen als mächtige Geister vor, die sehr am Wohl ihrer lebenden Nachkommen interessiert waren. Sie konnten äußerst zornig werden, wenn ihnen etwas missfiel.
Man wollte den Toten alles so angenehm wie möglich machen. Einige Könige der Shang-Dynastie bekamen deshalb 100 bis 300 Personen als Diener mit ins Grab. Diese Diener wurden zuvor geopfert und mit begraben.
Der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele führte also auch noch zu Menschenopfern.
Von früherer Zeit an lehrte man im Hinduismus ebenfalls, dass beim Tod die Seele überlebt.
Auch hier findet man den Brauch, den Toten Lebensmittel mit ins Grab zu legen. Später kam noch der Glaube an die Seelenwanderung dazu.
Je nach dem, ob man gute oder schlechte Taten in einem Leben vollbrachte, wurde man im nächsten Leben bestraft oder belohnt.
Später kam noch eine neue Variante dazu. Das höchste Ziel eines Hindus war die Befreiung vom Kreislauf der Seelenwanderung, um mit dem sog. Allgeist eins zu werden.
Dieses erreicht man durch das Streben nach gesellschaftlich akzeptiertem Verhalten und besonderem hinduistischen Wissen.
Die Lehren des Buddhismus sind in vieler Hinsicht dem Hinduismus ähnlich.
Auch hier findet man den Gedanken wieder, dass die Stellung des Einzelnen von den Taten in seinem früheren Leben abhängig ist.
Im Buddhismus gibt es keine persönliche Seele, die beim Tod überlebt. Es wird vielmehr ein Zustand oder eine Kraft aus einem Leben in das nächste Leben weitergegeben.
Das Endziel ist das Erreichen des Nirwanas. Es ist verkürzt gesagt, die Befreiung vom Kreislauf der Wiedergeburten und ein Zustand der Nichtexistenz.
Es gibt aber im Buddhismus auch noch diverse Unterschiede in der Lehre.
Im Islam gibt es die Lehre, dass es nach dem Tod einen Gerichtstag geben wird, an dem der Tote vor Allah kommt. Allah bewertet das Leben und entscheidet, ob der Betreffende in das Paradies oder in die Feuerhölle kommt.
Heute wird die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele und der Wiedergeburt selbst von den verschiedenen Gruppen des Judentums weitestgehend anerkannt. Diese Lehren gelangten erst in nachbiblischer Zeit durch den Einfluss von griechisch-philosophischem Gedankengut in das Judentum.
Im Judentum kannte man ursprünglich nicht die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele. Es gab keine Trennung zwischen Körper und Seele. Die Person wurde als Ganzes betrachtet. Man glaubte an die Auferstehung der Toten als ganze Person.
Die Lehre von der Auferstehung der Toten auf der Erde findet man auch heute noch in der Bibel.
Über den Zustand der Toten heißt es wie bereits vorhin erwähnt in Prediger 9:5,10 (Luther, 1905): „Die Toten aber wissen nichts, … denn in der Hölle, da du hinfährest, ist weder Werk, Kunst, Vernunft, noch Weisheit“.
Ich hoffe diese vielen Gedanken – zugegeben keine einfachen Gedanken – helfen Ihnen beim Nachdenken über das Leben nach dem Tod und spenden Ihnen ein wenig Hoffnung und Trost.
© Ingeborg Lüdtke
Text- und Data-Mining: Ich behalte mir eine Nutzung aller Inhalte dieser Webseite für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.